Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

ff-fensterfolien
Inhaberin: Raphaela Anna Meffert
Josef-Breu-Straße 11
83342 Tacherting


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von ff-fensterfolien gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


§ 2 Leistungen

ff-fensterfolien bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Beratung zu Fensterfolien, Plissees und Insektenschutzsystemen
  • Verkauf von Fensterfolien, Plissees und Insektenschutzsystemen
  • Aufmaß vor Ort
  • Montageleistungen
  • Reparatur- und Serviceleistungen


§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots durch den Kunden oder Ausführung der Leistung zustande.

(3) Technische Änderungen sowie produktionsbedingte Abweichungen bleiben im zumutbaren Umfang vorbehalten.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die im Angebot ausgewiesenen Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Bei Maßanfertigungen kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.

§ 5 Aufmaß und Mitwirkungspflichten

(1) Erfolgt das Aufmaß durch ff-fensterfolien, werden die ermittelten Maße der Fertigung zugrunde gelegt.

(2) Werden Maße durch den Kunden bereitgestellt, haftet dieser für deren Richtigkeit. Für daraus entstehende Fehlbestellungen wird keine Haftung übernommen.

(3) Der Kunde sorgt für freien und sicheren Zugang zu den Montagebereichen.


§ 6 Lieferung und Montage

(1) Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Lieferengpässe oder Krankheit können zu Terminverschiebungen führen.

(3) Der Kunde hat den Montagebereich vor Beginn der Arbeiten freizuräumen.

(4) Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des Angebots sind, können gesondert berechnet werden.


§ 7 Besondere Hinweise zu Fensterfolien

(1) Fensterfolien können je nach Produkttyp optische Veränderungen wie Tönungen, Spiegelwirkungen, Reflexionen oder leichte Verzerrungen verursachen. Diese stellen keinen Mangel dar.

(2) Die Leistungswerte der Folien beruhen auf Herstellerangaben und Laborwerten. Abweichungen durch Einbausituation, Verglasung oder Nutzung sind möglich.

(3) Trotz sorgfältiger Prüfung kann bei bestimmten Verglasungen ein Risiko thermischer Spannungsrisse bestehen. Dieses Risiko kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(4) ff-fensterfolien haftet für Glasbruch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.


(5) Montagebedingte Besonderheiten

Bei der Montage von Fensterfolien können trotz größter Sorgfalt vereinzelt geringfügige Staubeinschlüsse, Wasserpunkte, Partikel, feine Verarbeitungsmerkmale oder optische Unregelmäßigkeiten auftreten. Diese sind produktions- und montagebedingt technisch nicht vollständig vermeidbar und stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie aus üblicher Betrachtungsentfernung bei normalem Tageslicht nicht deutlich wahrnehmbar sind und die Funktion der Folie nicht beeinträchtigen.

Die Beurteilung erfolgt nach den anerkannten Richtlinien der Folienindustrie sowie unter Berücksichtigung der üblichen Betrachtungsbedingungen.


§ 8 Maßanfertigungen

(1) Maßgefertigte Produkte werden individuell nach Kundenwunsch hergestellt.

(2) Eine Rücknahme oder ein Umtausch maßgefertigter Produkte ist ausgeschlossen, sofern kein Sachmangel vorliegt.

§ 9 Reparaturen

(1) Reparaturen erfolgen nach technischer Prüfung.

(2) Ein Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes besteht nicht, soweit dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.


§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Offensichtliche Mängel sind möglichst zeitnah nach Erhalt der Ware oder nach Abschluss der Montage mitzuteilen.


§ 11 Haftung

(1) ff-fensterfolien haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ff-fensterfolien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Ausschluss des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Dies betrifft insbesondere maßgefertigte:

  • Plissees
  • Wabenplissees
  • Insektenschutzanlagen
  • individuell zugeschnittene Fensterfolien
  • Folien-Rollos

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz von ff-fensterfolien.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.