1. Allgemeines
1.1. ff-Fensterfoliein erbringt ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter den nachstehenden Bedingungen.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die in Geschäftsbeziehung zu ff-Fensterfolien treten ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3. ff-Fensterfolien widerspricht allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihrer Kunden ausdrücklich. Diese AGB verpflichten ff-Fensterfolienauch dann nicht, wenn diesen bei Vertragsschluss
nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebot
2.1. Die Angaben von ff-Fensterfolien auch in Prospekten, Anzeigen und auf Internetseiten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.
ff-Fensterfolien behält sich an Zeichnungen und sonstigen Unterlagen Urheberrechte vor.
2.2. Mündliche Absprachen – auch mit Vertretern von ff-Fensterfolien – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ff-Fensterfolien . Dies gilt auch für den Verzicht
auf dieses Schriftformerfordernis.
3. Annahme
3.1. Der Kunde gibt mit dem Abschluss der Bestellung der Waren ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag zwischen ff-Fensterfolien und dem Kunden kommt erst
zustande, wenn ff-Fensterfolien das Vertragsangebot des Kunden angenommen hat. Der Vertrag kommt in jedem Falle spätestens durch Bestätigung an den Kunden oder durch Lieferung der bestellten
Waren zustande. Die Annahme des Angebots des Kunden erfolgt binnen 14 Tagen nach Versand der Bestelleingangsbestätigung. Die Annahme erfolgt entweder durch Übermittlung einer Annahmeerklärung
gegenüber dem Kunden per E-Mail oder durch Versand der bestellten Ware.
3.2. Für Unternehmer gilt: Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch Zulieferer vonff-Fensterfolien . Dies gilt nur für den Fall,
dass die Nichtlieferung nicht von ff-Fensterfolien zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, (z. B. Brief, Fax, E-Mail), oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Absatz 1 und 2 EGBGB, jedoch nicht bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: ff-Fensterfolien.
.iderrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene
Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz
leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen sind, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der
jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von ff-Fensterfolien zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Ratenzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden von einem Speditionsunternehmen beim
Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der
Sache, fürff-Fensterfolien mit deren Empfang.
5. Lieferung
5.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
5.2. Für Unternehmer gilt: Lieferungen erfolgen regelmäßig ab Lager von ff-Fensterfolien auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Auswahl der Transportpersonen und -art obliegt
ff-Fensterfolien . Bei Lieferung „frei Haus“ geht die Gefahr ebenfalls mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Bei Verzögerung der Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist eine Lieferung nicht gewünscht, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Anzeige der Bereitstellung,
auch fernmündlich während der üblichen Geschäftszeiten auf eigene Gefahr und Rechnung vom Lager von ff-fensterfolien abzuholen.
5.3. Für Unternehmer gilt: ff-Fensterfolien ist zu Teillieferungen und -fakturierungen berechtigt, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
5.4. Für Unternehmer gilt: Verbindlich vereinbarte Lieferfristen verlängern sich im Falle der Lieferverzögerung wegen höherer Gewalt und anderer, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer und nicht
vonff-Fensterfolien zu vertretender Hindernisse um die Dauer dieses Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, auch wenn das jeweilige Ereignis beim Lieferanten, Vorlieferanten
oder einer Transportperson eintritt. ff-Fensterfolien ist in diesem Falle auch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert das Leistungshindernis länger als drei Monate,
ist der Kunde nach Setzung und Ablauf einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Verlängert sich die Lieferzeit, oder
wirdff-Fensterfolien von ihren Verpflichtungen frei, kann der Kunde – unabhängig von Ansprüchen auf Rückerstattung der Gegenleistung – keinen Schadenersatz verlangen, soweit
ff-Fensterfolien die Gründe für das Leistungshindernis dem Kunden unverzüglich angezeigt hat; für diesen Fall verpflichtet sich ff-Fensterfolien unverzüglich die bereits erhaltenen
Gegenleistungen des Kunden zurückzuerstatten.
5.5. Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, soweit diese nicht mindestens auf grober Fahrlässigkeit von ff-Fensterfolien oder der
Erfüllungsgehilfen von ff-Fensterfolien beruhen.
5.6. Für Unternehmer gilt: Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und/oder -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen will, nicht von der Setzung einer
angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit ff-Fensterfolien eine Frist oder einen
Termin zur Lieferung ausdrücklich oder schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
5.7. Im Übrigen setzt die Einhaltung der Lieferungs- und Leistungspflichten durch ff-Fensterfolien voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Kommt der
Kunde in Annahmeverzug, kann ff-Fensterfolien den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen; außerdem geht die Gefahr auf den Kunden über. Nimmt der Kunde die bestellte Ware auch nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist nicht ab, istff-Fensterfolien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und wahlweise 20% des vereinbarten Kaufpreises ohne gesonderten Nachweis oder den Ersatz des
tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht oder niedriger als die Pauschale entstanden ist.
5.8. Der Verbraucher soll unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die gelieferten Artikel auf offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler prüfen und diese sofort gegenüber ff-Fensterfolien
rügen. Für den Unternehmer gilt: Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch ff-Fensterfolien , soweit dies nach
ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, ff-Fensterfolien unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als
genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung
gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ff-fensterfolien das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
6.2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ff-fensterfolien das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, auch Saldoforderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen, die ff-fensterfolien gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Unternehmer jetzt oder zukünftig zustehen, vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt ff-fensterfolien bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
ff-fensterfolien nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ff-fensterfolien behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und/oder in Zahlungsverzug gerät. Auf Anfordern von ff-fensterfolienhat der Unternehmer die Abtretung gegenüber dem
eigenen Vertragspartner unverzüglich offenzulegen und ff-fensterfoliein alle zur Einziehung der Forderung erforderlichen Unterlagen unverzüglich auszuhändigen.
6.3. Übersteigt der Wert der ff-fensterfolien zustehenden Sicherungen die Gesamt-forderungen von ff-fensterfolien gegen dem Unternehmer um mehr als 10 %, ist ff-fensterfolien auf Verlangen des Kunden
insoweit zur Freigabe verpflichtet.
6.4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für ff-fensterfolien . Erfolgt eine Verarbeitung mit ff-fensterfolien nicht gehörenden Gegenständen,
so erwirbt ff-fensterfolien an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ff-fensterfolien gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, ff-ffensterfolien nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
6.5. Der Kunde hat beim Zugriff Dritter auf Waren von ff-fensterfolien die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, unaufgefordert und unverzüglich hinzuweisen. Widrigenfalls hat der Kunde
ff-fensterfolien entstehende außergerichtliche oder gerichtliche Kosten, welche nicht von Dritten erlangt werden können, zu erstatten.
6.6. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Zahlungsverzug des Kunden ist ff-fensterfolien berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden, soweit
dieser Unternehmer ist, gegen Dritte zu verlangen. Ist der Unternehmer noch im Besitz der Vorbehaltsware, erklärt er für den Fall des Zahlungsverzugs oder des vertragswidrigen Verhaltens
unwiderruflich die Zustimmung zum Besitzentzug und verzichtet auf die Geltendmachung der Rechte wegen verbotener Eigenmacht. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch ff-fensterfolien
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
6.7. Für Unternehmer gilt weiter: Mit Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzantrags, sowie eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen sowohl
das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware, als auch die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung; bei einem Scheck-/Wechselprotest erlischt die
Einzugsermächtigung ebenfalls.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Preise von ff-fensterfolien verstehen sich, soweit der Kunde Unternehmer ist, netto zzgl. Versand, Verpackung, Versicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Verbraucher,
verstehen sich die Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versand, Verpackung, Versicherung.
7.2. Zur Absicherung des Kreditrisikos bleibt ff-fensterfolien weiterhin berechtigt, sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden sofort fällig zu stellen oder Vorauszahlungen in vollem Umfange oder
zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Die sofortige Fälligstellung soll schriftlich erfolgen.
7.3. Für Verbraucher: Lieferungen erfolgen an Neukunden grundsätzlich nur, wenn diese als Vorauskasse den Bruttorechnungsbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) abzüglich 3 % Skonto auf das Konto von
ff-fensterfolien bezahlen. Der Bestandskunde ist ebenfalls berechtigt im Voraus den Bruttorechnungsbetrag abzüglich 3 % Skonto zu bezahlen oder 2 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag abzuziehen, wenn
spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung der skontierte Bruttorechnungsbetrag auf dem Konto von ff-fensterfolien eingegangen ist. In jedem Falle ist die Rechnung spätestens 14 Tage nach
Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
7.4. Für Unternehmer: Die ersten 3 Lieferungen erfolgen an Neukunden nur, wenn der Bruttorechnungsbetrag (inkl. Mehrwertsteuer) abzüglich 3 % Skonto auf das Konto von ff-fensterfolien als Vorauskasse
eingegangen ist. Bei mehr als 3 erfolgten Lieferungen kann der Bestandskunde weiterhin im Wege der Vorauskasse 3 % skontieren oder 2 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag abziehen, wenn der 8 Tage nach
Rechnungserhalt der skontierte Bruttorechnungsbetrag auf dem Konto von ff-fensterfolien ingegangen ist. In jedem Fall hat der Bestandskunde die Rechnung spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne
Abzug zu bezahlen.
8. Gewährleistung
8.1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet ff-fensterfolien für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferungen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Unternehmer grundsätzliche nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.2. Ist der Kunde Verbraucher, ist ff-fensterfolien berechtigt, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Art der gewählten Mangelbeseitigung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Mangelbeseitigung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
8.3. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt
der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn ff-fensterfolien die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
8.4. Für Verbraucher gilt die übliche gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, wenn der Kunde Verbraucher ist. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Frist beginnt mit
der Übergabe der Sache(n) an den Kunden.
8.5. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist ff-fensterfolien lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8.6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch ff-fensterfolien nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ff-fensterfolien auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ff-fensterfolien .
Gegenüber Unternehmern haftet ff-fensterfolien bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten nicht, es sei denn, dass hierdurch Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden
sind.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
9.3. Schadenersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn ff-fensterfolien grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im
Falle von ff-fensterfolien zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10. Abtretung und Aufrechnung
10.1. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in § 354 a HGB nicht zur Abtretung seiner Ansprüche aus diesem Vertrag berechtigt.
10.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch bei der Geltendmachung von Mängelrügen oder Gegenansprüchen nur dann berechtigt, wenn ein entsprechender Gegenanspruch
rechtskräftig festgestellt oder von ff-fensterfolien ausdrücklich anerkannt wurde. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend
macht.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2. Ist der Kunde Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ff-fensterfolien ist in Rosenheim . Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.